Honorar
Als reine Privatpraxis werden die Kosten für eine Psychotherapie in Willich bei uns von den gesetzlichen Krankenkassen regelhaft nicht übernommen. Eine Ausnahme kann hier das Kostenübernahmeverfahren sein: Wenn Sie bei mehreren Therapeuten mit Kassensitz innerhalb eines bestimmten Zeitraums keinen ambulanten Therapieplatz bekommen haben, nachweislich eine akute therapiebedürftige Erkrankung haben und einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen, kann diese eventuell die Therapie in einer Privatpraxis bewilligen.
Die Psychotherapiekosten werden sonst gemäß den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – abgestimmte Empfehlungen der Bundesärztekammer (BÄK), des PKV-Verbands und der Beihilfe zur Abrechnung neuer, in der GOÄ nicht enthaltener medizinischer Leistungen. Sie basieren auf dem § 6 Abs. 2 GOÄ (Analogabrechnung) – dem Patienten persönlich in Rechnung gestellt und durch den Patienten bei seiner privaten Krankenkasse, Beihilfe, Heilfürsorge etc. abgerechnet.
Als Patient sollten Sie sich vor dem Therapiebeginn über den Umfang der Kostenübernahmen bei Ihrer Versicherung eingehend erkundigen, da diese recht unterschiedliche Konditionen haben.
Eine reguläre Therapiestunde nach GOÄ liegt hierbei momentan bei etwa 130 – 160€ (mit Erhebung des psychopathologischen Befundes).
Vor dem eigentlichen Therapiebeginn stehen im Regelfall eine Sprechstunde und 2-4 probatorische Sitzungen (Probesitzungen, um zu sehen, ob Diagnose, Therapieziele sowie Patient und Therapeut zusammenpassen), an denen sich dann z. B. eine Kurzzeittherapie von 24 Stunden à 50 min anschließt.
Selbstzahler sind selbstverständlich ebenso gerne willkommen. Das Honorar wird hier individuell vorher abgesprochen und liegt im Bereich der GOÄ, eher etwas darunter.
Ärztliche Hypnotherapie, systemische Therapie: die Verfahren sind schulmedizinisch anerkannt und werden idealerweise in ein Gesamtkonzept mit einer Richtlinien- Psychotherapie integriert, können aber auch einzeln gebucht werden. Sprechen Sie uns hierfür gerne an. Die Kosten werden von privaten Krankenkassen / der Beihilfe meist übernommen.
Bioresonanzverfahren
Das Verfahren ist (noch) nicht von den Kostenträgern anerkannt und wird als alternatives Heilverfahren oder sogenannte Heilpraktikerleistung beschrieben. Bei vielen privaten Krankenkassen sind Heilpraktikerleistung inbegriffen. Dies sollten Sie vorher abklären. Ansonsten sprechen Sie uns gerne an, falls Sie das Verfahren als Einzelleistung wünschen.
